Auszug aus der Vereinssatzung

§ 2 – Zweck

(1) Die Zwecke des Vereins sind:
(1.1) Die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, insbesondere der Beethovenhalle Bonn.
(1.2) Die Förderung von Kunst und Kultur in der Beethovenhalle Bonn.
(1.3) Die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten des Denkmalschutzes.

(2) Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch:
(2.1) Die Beschaffung von Mitteln für den Träger der Beethovenhalle, soweit er steuerbegünstigte Körperschaft oder Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, derzeit die Stadt Bonn als Träger der Beethovenhalle zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke, hier die Pflege des Denkmals Beethovenhalle sowie der Kunst und Kultur in der Beethovenhalle.
Der Verein fördert oben genannte Zwecke selbst durch:
(2.2) Planung, Durchführung von Aktionen und Veranstaltungen, die geeignet sind, den ideellen Wert von Denkmälern in der Öffentlichkeit zu fördern.
(2.3) Mitwirkung bei bzw. Unterstützung von Untersuchungen oder Gutachten zur denkmalgerechten Pflege und zur denkmalgerechten Modernisierung.
(2.4) Entwicklung und Unterstützung von Vorschlägen zur denkmalgerechten, kulturellen Nutzung für die Allgemeinheit/Öffentlichkeit.
(2.5) Planung und Durchführung kultureller Veranstaltungen in der Beethovenhalle, wie Konzerte, Lesungen etc.

(3) Der Verein ist parteipolitisch neutral und überkonfessionell.

Satzung des Vereins ProBeethovenhalle zum Download